Gesendet von Bauassessor am 17 März, 2014 um 17:29:01:
Antwort an: bauen im außenbereich posted by martin am 17 März, 2014 um 13:52:28:
Hallo Martin,
haben Sie denn eine privilegierte Nutzung gemäß § 35 BauGB?
Ist Ihre aktuelle Nutzung auch genehmigt?
Gruß,
Bauassessor
: Angenommen, ich kaufe ein Wohnhaus von 1943...
: in den 70er jahren hat sich um dieses wohnhaus herum eine Trinkwasserschutzzone 2 gebildet.
: nun möchte ich eine verhältnissmäßige wohnflächenerweiterung beantragen, da sich die einwohnerzahl verändert.
: habe ich eine chance auf eine baugenehmigung?
: danke martin