Re: Terrasse


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Gesendet von Bolanger am 03 März, 2014 um 14:49:06:

Antwort an: Terrasse posted by Dieter am 03 März, 2014 um 10:25:45:

Hallo,

das ganze scheint mir vorrangig eine Frage des Mietrechts zu sein. Prinzipiell ist Ihr Vermieter dazu verpflichtet, die Mietsache in einem nutzbaren Zustand zu erhalten. Wenn Arbeiten an der Terrasse nötig sind, dann müssen diese vom Vermieter auch durchgeführt werden. Der Vermieter kann sich dort nur dann rauswinden, wenn es widerrechtlich wäre bzw. wenn die Arbeiten finanziell sinnlos sind.

Wenn Sie ein Gutachten haben, dann frage Sie doch einfach ein paar Unternehmen an und leiten die Angebote an den Vermieter weiter. Dann schauen Sie, was danach passiert.

Wenn nichts geschieht, dann ist es Ihre Sache damit zu leben, die Miete zu kürzen oder auszuziehen.

Ich würde mir an Ihrer Stelle keinerlei Gedanken zur baurechtlichen Situation machen. das ist Aufgabe der Vermieters.

Gruß,

Bolanger


: Hallo,

: wir bewohnen nun seit 5 Jahren eine Mietwohnung mit einer angebauten Terrasse im Erdgeschoss. Vor über ca. 20 Jahren wurde der Bau der Terrasse der Eigentümer im Haus sowie von der damaligen Hausverwaltung genehmigt. Es liegen sogar schriftliche Baugenehmigungen vor. Nur leider stört sich nun eine der Eigentümer an dieser Terrasse und zieht andere mit sich. Wir benutzen sie nicht zum Feiern und halten uns auch sehr zurück, dass die Mitbewohner nicht meckern könnten wir belästigen sie. Es droht nun sogar der Abriss dieser Terrasse, weil unsere Vermieterin die Auflage erhielt, diese Terrasse mit F90 Stahlträgern erneuern zu lassen. und sie zur Zeit nicht 17.000 € dafür hat. Ich hatte einen Brandsicherheitsbeauftragten hier, der uns bestätigte es reicht einen Brandschutzlack aufzutragen, auf die Stützbalken, sowie auf den Untergrund der Terrasse. Ist dies Rechtens, dass von der Vermieterin nun zu verlangen, die Terrasse ist doch kein Fluchtweg. Was können wir nun tun ?
: Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.





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