Gesendet von Sina am 24 Februar, 2014 um 13:57:09:
Auf welcher Rechtsgrundlage (BauNVO) darf im Bebauungsplan festgesetzt werden, dass das oberste zulässige Geschoss von der Straßenseite zurückgesetzt werden muss? Dies ist als textliche Festsetzung im Bebauungsplan vorgesehen: das oberste zulässige Geschoss ist mit einem straßenseitigen Rücksprung von 2,50m auszuführen.
Kann man ggf. für das oberste Geschoss eine zusätzliche Baugrenze einzeichnen?