Re: Fehlberatung durch Handwerker. Wie ist die Rechtslage?


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Gesendet von Bolanger am 30 Januar, 2014 um 16:00:11:

Antwort an: Fehlberatung durch Handwerker. Wie ist die Rechtslage? posted by Martina am 28 Januar, 2014 um 20:30:09:

Hallo,

was haben Sie beauftragt und welche Leistung wurde erbracht? Wenn Sie den Einbau des beschriebenen Ofens beauftragt haben, diesen erhalten haben und er auch so funktioniert, wie er soll, dann hat der Heizungsbauer erstmal alles richtig gemacht. Er hat die beauftragte Leistung erbracht und möchte dafür bezahlt werden.

Dass dieser Ofen nun nicht Ihre Wünsche erfüllt ist eine andere Sache. Dann wäre zu klären, ob Sie den Erbauer auch mit der Planung beauftragt haben und er damit explizit gegen Ihre Planungsvorgaben verstoßen hat. Dann könnte man ihm eine Fehlplanung vorwerfen. Haben Sie keine Planung beauftragt, dann könnte man dem Ofenbauer nur dann einen Fehler vorwerfen, wenn der Ofen offensichtlich nicht für Ihr Haus geeignet ist.

Nach Ihrer Beschreibung trifft nichts davon zu. Erstmal können Sie den Inhalt eines Beratungsgespräches nicht nachweisen. Ferner geben Sie hier selbst zu, dass Sie den Begriff der Wassertechnik ins Spiel gebracht haben. Wahrscheinlich wurden dann im Gespräch die Vor- und Nachteile diskutiert und am Ende des Gespräches hat man sich dann auf ein Modell geeinigt. Ob er Ofenbauer Ihnen das Modell nun schöngeredet oder aufgequatscht hat ist dabei egal. Sie haben es so akzeptiert und bestellt und wahrscheinlich auch noch eine Bedenkzeit gehabt. Ist ja nicht wie ein Haustürgeschäft gelaufen das ganze.

Und nun kommt ein anderer Ofenbauer mit anderen Vorlieben, der keine Wassertasche gebaut hätte und auf einmal wollen Sie den alten Ofenbauer in die Pflicht nehmen? das ist ja in etwa so wie der kauf des Sonntagsbratens. Wenn ich im Geschäft stehe habe ich gerade apetit auf einen Braten, kaufe den und wenn ich zu hause bin mchte ich doch lieber vegetarisch essen und forder dann zur Rücknahme des Bratens auf.

Gruß,

Bolanger


: Hallo zusammen,

: Haben uns letztes Jahr unseren lang ersehnten Kachelofen gegönnt. Wollten ursprünglich einen Grundofen aber der Ofenbauer riet uns davon ab, da man da wegen dem Heizen möglichst viel daheim sein muss. Er riet uns zu einem kombinierten Ofen. Wir haben daraufhin das Wort Wassertechnik in den Raum geworfen. Das hat der Ofenbauer gleich aufgegriffen wobei wir immer gesagt haben dass wir mit dem Ofen in erster Linie den Raum heizen wollen weil wir die Kachelofenwärme sehr schätzen und die Energie die wir dann nicht mehr für den Raum benötigen in den Puffer einspeisen wollen. Als der Ofen dann fertig war hat er nicht "funktioniert" und ich habe den Ofenbauer kontaktiert und er hat den Ofen überprüft und gesagt er funktioniert. Jetzt habe ich den Ofen nochmal von einem anderen Ofenbauer prüfen lassen, der mir dann erst mal erklärt hat, dass der Ofen mit der Nahheizfläche den Raum nicht heizen wird weil er nie so warm wird. Des weiteren muss man den Ofen den ganzen Tag heizen, viel mehr als einen Grundofen. Außerdem hat er uns gesagt, dass er uns nie zu einem Ofen mit Wassertechnik geraten hätte weil wir keinen eigenen Wald haben.
: Jetzt haben wir eine sehr teuren Ofen der uns nichts nützt. Wir wollen nunmehr erreichen, dass unser Ofensetzer uns so viel Geld erstattet und den Einsatz zurück nimmt, dass wir einen Grundofen, natürlich mit dem anderen Ofenbauer, bauen können.
: Was ist wenn er sich weigert?
: Wie stehen dann unsere Chancen? Haben leider gar nichts schriftlich.

: Vielen Dank schon mal für eure baldigen Antworten

: Martina





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