Re: Material der Fenster


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Gesendet von Bauamt am 20 Januar, 2014 um 23:45:13:

Antwort an: Re: Material der Fenster posted by Sebastian Maag am 20 Januar, 2014 um 21:36:20:

Wenn der B-Plan das Material vorschreibt, ist das erstmal verbindlich und einzuhalten; jedenfalls wenn die zuständige Behörde keine Befreiung (§ 31 BauGB) zulässt.

Ansonsten bleibt nur der Rechtsweg. In vielen Bundesländern wäre das eine Klage vor dem Verwaltungsgericht, bei dem die Wirksamkeit des Bebauungsplanes angefochten werden muss.

: Hallo, dazu gibt es keine Begründung. Es handelt sich hier um ein Dorf in dem eh unterschiedliche Materialien in den neu erschlossenen Wohngebieten verwendet werden. Wir würden die Fenster auch in Holzoptik wählen.
: "Aussentüren und Fenster samt Fensterläden sind in Holz auszuführen" so der Wortlaut.

: Danke

:
: Hallo,

: : dass muss sie aber extrem gut begründen können - und es müssen städtebauliche Gründe sein, die dies erfordern (also z.B., weil die historische Innenstadt weitgehend mit solchen Fenstern ausgestattet ist und sonst das einheitliche Erscheinungsbild gestört wäre).

: : Was steht denn als Begründung im Bebauungsplan?

:
: :
: : : Hallo, darf die Gemeinde in ihrem Bebauungsplan vorschreiben aus welchem Material die Fenster sein dürfen.
: : : Danke





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