Gesendet von Bauamt am 20 Januar, 2014 um 18:47:42:
Antwort an: Re: Freie Wahl des Prüfstatikers posted by bodo hermann in gruppe türkis architekten am 17 Januar, 2014 um 23:14:41:
In Bayern wird der Prüfstatiker bei Sonderbauten von der Baubehörde ausgewählt und direkt beauftragt.
Ein Mitspracherecht des Bauherrn ist dabei ausdrücklich nicht gewollt, um so größtmögliche Unabhängigkeit des Prüfers sicherzustellen.
: Hallo Groß,
: in Niedersachsen gilt: Die oberste Bauaufsichtsbehörde kann (!)anordnen, daß bautechnische Prüfungen nach Satz 1 für bestimmte bauliche Anlagen nur von bestimmten Prüfingenieuren ausgeführt werden dürfen.