Re: Baurechtliche Beschränkung nur für Fremdenverkehr?


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Gesendet von Dirk Baumeister am 16 Januar, 2014 um 07:16:30:

Antwort an: Baurechtliche Beschränkung nur für Fremdenverkehr? posted by Karl am 15 Januar, 2014 um 22:07:34:

Ja natürlich. Denn die Nutzung als Dauerwohnsitz ist ja untersagt, da es sich um ein Ferienhaus im ausgewiesenen Sondergebiet befindet. Die Nutzung kann untersagt werden.


: Hallo,
: A hat ein Ferienhaus in einem Feriendorf erworben, welches im amtlichen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan als "Sondergebiet" ausgewiesen ist. Die Gemeinde hat im Grundbuch eine Beschränkung der Nutzung nur für Fremdenverkehr freigegeben. Für den Eigentümer ist nur eine Nutzung bis 8 Wochen im Jahr gestattet. Kann hier irgendwie die Gemeinde oder das Landratsamt gegen A vorgehen, wenn dieser sein Ferienhaus als Festwohnsitz das ganze Jahr über nutzt oder es einem Dauermieter überlässt, der es das ganze Jahr über bewohnt?




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