Re: Sichtschutzzaun


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Gesendet von Der gerechte am 13 Januar, 2014 um 22:21:26:

Antwort an: Sichtschutzzaun posted by Torti am 26 September, 2005 um 07:53:42:

: Hallo,
eine Spaliervorrichtung ist im Thüringer Nachbarrechtsgesetz Proschüre abgebildet mit einem eindeutigen Foto !
Auf diesem Foto ist ein handelsüblicher Lamellenzaun (Holzflechtzaun) zu sehen.
Diese Zaunelemente sind NICHT auf die Grenze zu setzen, da Sie 1. keine ortsüblichen Einfriedungen sind
2. lichtundurchsichtige Bauten sind, welche auch nach Thüringer Bauordnung §6 ABSTANDSFLÄCHEN einhalten müsse.
Genau weil diese Lamellenfelder nicht auf der Grenze stehen dürfen, sind diese auch so abgebildet und gemeint, hier zwar als Spaliervorrichtung. Sie nehmen es als Grenzzaun/Einfriedung-das Material bestimmt hier die Regel, nicht für was sie das Ding einsetzen.
Der Nächste nimmt es für ein Fußballtor seines Enkels und auch dann steht da eine Spaliervorrichtung in ihrer Bauart und dem Material. Was andere sieht Ihren Nachbarn nicht, er sieht nur einen Sichtschutzzaun in Form einer klassischen Spaliervorrichtung.
Deswegen wurde der §50 und §51 der Thür. Nachbarrechtsgesetzes im Jahr 2006 daraufhin geändert. Wenn Sie nicht wissen, was für ein Zaun auf Ihr Grundstück gehört, dann schauen sie einfach in Ihrem Garten nach links , rechts und nach vorn und hinten. Dann sehen Sie andere Einfriedungen der Nachbarn, das nennt man Ortsüblichkeit. Und an genau das hat sich auch Ihr Nachbar seit Jahren gewöhnt und gehalten und will keine 1.80m-2m "Holzmauer". Man nennt dies auch gebäudeähnlicher Charakter.
VG.
nachdem wir unseren Sichtschutzzaun (Nachbarabwehrzaun) nun neu gestrichen haben, kommt doch nicht etwa ein Brief vom Nachbarn in dem steht wir sollten den SICHTschutzzaun abbauen oder um 50cm versetzen.
: Wir hatten den Zaun gesetzt, weil er ständig auf unserem grundstück rumläuft und klaut und beschädigt Sachen. mehrere Anzeigen laufen schon.
: Er behauptet jetzt es wäre eine Spaliervorrichtung, wahrscheinlich weil seine Hecke dran hoch wächst.

: Im Thr. Nachbarschaftsgesetz steht nur, das Pergolen und Spaliervorrichtungen die zum hochwachsen von Pflanzen gedacht sich min. 50 cm von der Grenze weg sein müssen.
: Was ist der Unterschied zw. einem Sichtschutzzaun und einer Spaliervorrichtung?
: Und muss mich sein Brief üpberhaupt interresieren?
: Tschüß




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