Gesendet von Sebastian am 13 Januar, 2014 um 20:15:18:
Hallo,
Wenn man einen Sachverständigen vor dem Kauf eines Hauses damit beauftragt, Mängel festzustellen, um quasi nicht die berühmte Katze im Sack zu kaufen würde mich interessieren, welche Mängel übersehen werden dürfen und welche nicht.
Zum Beispiel Feuchtigkeit in allen zugänglichen Kellern sollten durch Feuchtigkeitsmessungen auch aufgedeckt werden. Was ist, wenn ein Keller als feucht deklariert wird und bei einem Kondenswasserbildung an Glasscheiben bemängelt wird, ohne die Wände direkt zu messen, gilt letzterer automatisch dann auch als feucht oder muss das gesondert nachgewiesen sein?
Was, wenn ein weiterer Raum feucht ist, aber nicht beschrieben wird? Besteht ein Anspruch auf Schadensersatz und wenn ja in voller Höhe, die man auch bezahlt oder nur in der Höhe, die ggf. ein Gerichtsgutachter bemessen wird?
Muss der Sachverständige bei einem 200qm Dach auch erkennen, dass die gesamte Dämmung durch einen Marder beschädigt wurde? Die Mardertoilette wurde übersehen. Letztlich hat der Gutachter nicht unter die Dachziegeln gesehen. Muss er dies? Wie muss er ein Dach begutachten? Wenn nein, kann ein Schaden in Höhe von ca 35000eur schnell übersehen werden...
Die letzte Frage ist, müssen alle Schäden im Gutachten aufgeführt werden oder gelten auch Mängel, auf die mündlich hingewiesen würde, aber im Gutachten selbst keine Erwähnung finden?
Vielen herzlichen Dank für die Antwort.
Grüße
Sebastian