Gesendet von Farmue am 03 Januar, 2014 um 11:52:28:
Bei der Innenverkleidung unseres Dachneubaus hat der Trockenbauer nicht, wie gewünscht und geplant die Lichtphasen der Dachflächenfenster erstellt (keine waagerechte Ausführung der Fensterlaibung - man stößt sich am Kopf). Der Fehler liegt ursprünglich beim Zimmerer und beim bauüberwachenden Architekten, der dem Trockenbauer keine
Ausführungszeichnungen übermittelt hat und der dann nach falscher Voraussetzung die obere Lichtphasen gebaut hat. Aus diesem Grund wurde die Schlussrechnung zurückbehalten, die der Trockenbau jetzt über seinen Anwalt einklagen will. Der Anwalt hat bereits mit Klage gedroht.
Unsere Frage diesbezüglich:
Soll der Forderung des Anwalts nachgeben und die Leistung des Trockenbauers trotz falschen Ergebnisses bezahlt und erst danach vom Architekten Schadenersatz gefordert werden,
oder sollte man es auf einen Prozess ankommen lassen.