Gesendet von Enes am 09 Dezember, 2013 um 20:07:06:
Antwort an: Re: Erschließungsbeiträge nach KGB posted by Enes am 09 Dezember, 2013 um 20:01:54:
Paragraph 35,2. besagt aber was anderes.
: Den Anschluss von Grundstücksgrenze bis zum Haus ist eindeutig , nur warum ab Strassenmitte ?
: Was besagt denn der Erschliessungsbeiträge nach Kommunalgesetzbuch ?
: Haben sie eine Definition ?
: Der Abwasseranschluß des Gebäudes ist ein Teil des Hausanschlußes und nicht der öffentlichen Erschließung.
:
: : : Paragraph 8
: : : Der Verkäufer hat unabhängig vom Zeitpunkt der Rechenstellung, die Erschliessungsbeiträge und einmalige Abgaben nach dem Kommunalabgabengesetz für alle Maßnahmen zu bezahlen , die bis heute ganz oder teilweise bautechnisch ausgeführt sind . Sollten bereits in Rechnung gestellte Beitragsbescheide aufgehoben oder zurückgenommen werden und von der Stadt für die selbe Erschließungsmassnahme erneut Beiträge erhoben werden, so hat der Verkäufer zu Zahlen .
: : : Muss er dann nicht auch Abwasseranschlusskanäle zahlen,wenn die nicht an der Grundstücksgrenze liegen ?
: : : Was ist sonst darunter zu verstehen ?