Gesendet von Enes am 09 Dezember, 2013 um 20:01:54:
Antwort an: Re: Erschließungsbeiträge nach KGB posted by Dirk Baumeister am 09 Dezember, 2013 um 19:39:50:
: Den Anschluss von Grundstücksgrenze bis zum Haus ist eindeutig , nur warum ab Strassenmitte ?
Was besagt denn der Erschliessungsbeiträge nach Kommunalgesetzbuch ?
Haben sie eine Definition ?
Der Abwasseranschluß des Gebäudes ist ein Teil des Hausanschlußes und nicht der öffentlichen Erschließung.
: : Paragraph 8
: : Der Verkäufer hat unabhängig vom Zeitpunkt der Rechenstellung, die Erschliessungsbeiträge und einmalige Abgaben nach dem Kommunalabgabengesetz für alle Maßnahmen zu bezahlen , die bis heute ganz oder teilweise bautechnisch ausgeführt sind . Sollten bereits in Rechnung gestellte Beitragsbescheide aufgehoben oder zurückgenommen werden und von der Stadt für die selbe Erschließungsmassnahme erneut Beiträge erhoben werden, so hat der Verkäufer zu Zahlen .
: : Muss er dann nicht auch Abwasseranschlusskanäle zahlen,wenn die nicht an der Grundstücksgrenze liegen ?
: : Was ist sonst darunter zu verstehen ?