Gesendet von Dirk Baumeister am 09 Dezember, 2013 um 19:39:50:
Antwort an: Erschließungsbeiträge nach KGB posted by Enes am 09 Dezember, 2013 um 18:08:53:
Der Abwasseranschluß des Gebäudes ist ein Teil des Hausanschlußes und nicht der öffentlichen Erschließung.
: Paragraph 8
: Der Verkäufer hat unabhängig vom Zeitpunkt der Rechenstellung, die Erschliessungsbeiträge und einmalige Abgaben nach dem Kommunalabgabengesetz für alle Maßnahmen zu bezahlen , die bis heute ganz oder teilweise bautechnisch ausgeführt sind . Sollten bereits in Rechnung gestellte Beitragsbescheide aufgehoben oder zurückgenommen werden und von der Stadt für die selbe Erschließungsmassnahme erneut Beiträge erhoben werden, so hat der Verkäufer zu Zahlen .
: Muss er dann nicht auch Abwasseranschlusskanäle zahlen,wenn die nicht an der Grundstücksgrenze liegen ?
: Was ist sonst darunter zu verstehen ?