Gesendet von Enes am 07 Dezember, 2013 um 11:53:50:
Hallo,
wann spricht man von einem vollerschlossenen Grundstück?
Wenn laut Notarvetrag ein vollerschlossenes Grundstück erwirbt , müssen alle nötigen Leitungen direkt an der Geundstücksgrenze liegen oder in der Strasse, richtig ?
Wenn aber dann sich herausstellen sollte , dass z.b das Abwassersystem nicht vorhanden ist und dies zusätzlich gebaut
Werden muss , wer trägt die Kosten?
Der neue Grundstückseigentümer oder der ehemalige Eigentümer ,
der ein vollerschlossenen Grundstück verkauft hat .
Theoretisch wäre dies somit teilerschlossen ?
Wäre dann ein Rechsstreit zu Gunsten des Bauherrn bzw. neuen Grundstückseigentümer?