Gesendet von Peter Freitag am 05 Dezember, 2013 um 17:42:45:
Antwort an: Re: Vergnügungsstätte im gesamten Gemeindegebiet ausschließbar? posted by H. Hallmackenreuther am 05 Dezember, 2013 um 15:12:53:
In § 35 BauGB kann ich leider nicht finden, dass Vergnügungsstätten explizit ausgeschlossen sind??
Das leerstehende Gebäude soll als erotischer Treff für Paare umgenutzt werden (Vergnügungsstätte).
Alle Erfordernisse des § 35 BauGB wären erfüllt, jedoch wäre es interessant, ob die Gemeinde mit einer "örtlichen Satzung" oder Ähnlichem das Vorhaben verhindern könnte?