Re: Baubeplanungsänderung: verbaute Aussicht


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Caspar David Hermanns am 08 Mai, 2005 um 19:30:32

Antwort auf: Baubeplanungsänderung: verbaute Aussicht von Anne Büringer am 08 Mai, 2005 um 15:35:48:

Guten Tag,

grundsätzlich trifft die Aussage, dass es kein Recht auf Aussicht gibt, zu. Doch bedeutet dies nicht, dass die Verbauung der Aussicht ohne Weiteres in der Abwägung übergangen werden durfte.

Vermutlich wird dies auch nicht geschehen sein, so dass nur wenige Aspekte zu prüfen übrig bleiben. Dies kann beispielsweise eine erdrückende Wirkung des Vorhabens, die durchaus einen Abwehranspruch zu begründen vermag, sein. Alles in allem würde ich aber nicht von allzu großen Erfolgsaussichten ausgehen. Vielleicht sollten Sie ein rechtliches Kurzgutachten beauftragen, bevor Sie in die Normenkontrolle gehen.

Freundliche Grüße

Dr. Caspar David Hermanns


: Hallo,

: meine (betagten) Eltern haben vor über 10 Jahren ein Haus in NRW gekauft mit einer vom Makler ausgewiesenen "unverbaubaren Aussicht" auf das Siebengebirge.

: Diese Aussage entsprach den damaligen Bebauungsplänen die einen Hausbau nur vorne am angrenzendem Grundstück(seitlich anschliessendes, langes und grosses Grundstück, bisher als Viehweide genutzt)zuliessen.

: Die Gemeinde hat den Plan jetzt geändert - denn für 5 Häuser bekommt man mehr Geld als für 1nes: Das führt dazu das meinen Eltern direkt vor ihren winzigen Garten und dem Panoramafenster jetzt ein Haus hingebaut wird. Aussicht auf das Siebengebirge ade, das Haus verliert an Wert.

: Bei der Anhörung wurden die Einwände meiner Eltern mit den Worten abgewiesen: "Es gibt kein Recht auf eine Aussicht"

: Ist hier das einschalten eines Rechtsanwaltes (Fachgebiet Verwaltungsrecht/Planungsrecht und Baurecht) sinnvoll und erfolgsversprechend?

: Das "Inkraftreten der Änderung des Bebauungsplanes" wurden am 22.2.2005 veröffentlicht & kann angeblich eingesehen werden.

: Vielen Dank für einen Tip,

: A. Büringer




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]