Re: Tiefgarage - Stellplatz


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Gesendet von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 08 November, 2013 um 19:52:02:

Antwort an: Re: Tiefgarage - Stellplatz posted by Hanne am 08 November, 2013 um 11:31:55:

Hallo Hanne,
wieviel Retuungswege gibt es?
In unterirdischen Mittel- und Großgaragen müssen zwei voneinander unabhängige
Rettungswege vorhanden sein, die jederzeit von innen ohne Hilfsmittel vollständig
geöffnet werden können.
Das bedeutet, dass in Garagen, die nur über zwei Ausgänge verfügen üblicherweise
mündet einer davon in den Treppenraum des Gebäudes, dass beide nicht
verschlossen werden dürfen. Wenn es Tiefgaragen-Benutzer gibt, die nicht im Gebäude wohnen,
müssen diese trotzdem Zugang zum Treppenraum des Gebäudes haben. Das führt
regelmäßig zu Konflikten, die nur vermieden werden können, wenn aus der Garage
zwei Rettungswege ins Freie hergestellt werden.
Garagen dürfen üblicherweise mit sonstigen nicht zur Garage gehörigen Räumen sowie
mit anderen Gebäuden unmittelbar nur durch Öffnungen mit selbstschließenden Türen
der Feuerwiderstandsklasse T 30 verbunden sein.
Diese sind im Regelfall nur von der Garage aus als Notausgang -nach aussen- zu öffnen.
Sie sollten unbedingt beim Bauamt nachfragen und als Betroffene Akteneinsicht
bzw. Auskünfte einholen und sich keinesfalls auf die Auskünfte des Bauherren/Vermieter
verlassen - dieses wäre der sicherste Weg.



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