Abgeschickt von Bazi am 08 Mai, 2005 um 18:36:01
Mein Nachbar baut auf unsere gemeisame Gundstücksgrenze,eine " Doppelgarage " länge ca.9 m höhe ca. 6 m .Meine Frage ist dies so zulässig, ohne meine Zustimmung.
Bundesland Rheinland Pfalz
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Text: : Mein Nachbar baut auf unsere gemeisame Gundstücksgrenze, : eine " Doppelgarage " länge ca.9 m höhe ca. 6 m . : Meine Frage ist dies so zulässig, ohne meine Zustimmung. : Bundesland Rheinland Pfalz
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