Gesendet von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 11 Oktober, 2013 um 20:35:46:
Antwort an: Re: fenster zu mauern posted by osterflo am 11 Oktober, 2013 um 17:04:18:
hallo osterfloh,
unter obigen Vorraussetzungen- Haus von 1870 mit "Original-Fensteröffnungen"- muss der Nachbar erst einmal die Abstandsflächen Ihrer Bauordnung einhalten = mindestens 3m.
Das (private) Nachbarrecht Ihres Bundesland sieht erstmal keine weiter Einschränkung vor.