Abgeschickt von Bauassessor am 02 Oktober, 2013 um 16:14:12:
Antwort auf: Einliegerwohnung ohne Baugenehmigung in Dachterasse ändern? von Neuland am 02 Oktober, 2013 um 15:40:19:
Hallo,
was ist denn das Problem, eine Baugenehmigung zu beantragen? Eine Änderung ist nur zulässig im Rahmen der erteilten Genehmigung - wenn Sie die Wand entfernen (sofern das aus statischen Gründen überhaupt möglich ist) haben Sie einen Raum, der nicht der Genehmigung entspricht. Er ist also offiziell illegal - aber u.U. genehmigungsfähig.
: Hallo,
: mein Mann und ich sind grade dabei ein Haus zu kaufen. An dem Haus ist eine Werkstatt und Garage, auf welchen zur Zeit eine Art Einliegerwohnung liegt, welche aus 2 Räumen besteht, jedoch über keine Heizung und kein Bad verfügt. Diese Einliegerwohnung grenzt an 3 Nachbargrundstücke. Nun meine Frage: was kann man ohne Baugenehmigung daraus machen? Dachten an eine Art Dachterasse, aber dafür braucht man wohl eine Genehmigung und das Einverständnis der Nachbarn. Wie wäre es, wenn wir nur eine Wand raus nehmen würden und das Dach und die restlichen Wände lassen. Wäre das auch genehmigungspflichtig? Hoffe hier kennt sich jemand aus.