Abgeschickt von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 20 September, 2013 um 15:46:21:
Antwort auf: Abstandsflächen von nispa am 20 September, 2013 um 09:59:05:
hallo nispa,
....war schon mal eine Anfrage im Juli von Ihnen...
Es gibt nach meinem Kenntnisstand nur eine Bagatellregelung in Brandenburg:
BbgBO §6 (2) Satz 3: Eine geringfügige Erstreckung von Abstandsflächen auf das Nachbargrundstück mit einer Breite von nicht mehr als 4 m und einer Tiefe von nicht mehr als 1 m, höchstens jedoch einer Fläche von insgesamt nicht mehr als 2 m², ist zulässig.