Abgeschickt von Dirk Baumeister am 22 August, 2013 um 16:49:03
Antwort auf: Bauaufsichtliche Auflagen von Mike am 21 August, 2013 um 10:05:48:
... handelt es sich denn überhaupt um "Auflagen" oder war es vielleicht nur ein Hinweis auf die geltende Rechtslage, die selbständig und ohnehin einzuhalten ist?
: Hallo,
: wir sprechen hier von einem Industriebetrieb.
: Sobald die Bauaufsicht Auflagen macht müssen sie auch eingehalten werden.
: Aber nur wenn diese auch schriftlich dokumentiert sind?
: Oder reicht eine mündliche Aussage des Mitarbeiters der Bauaufsicht aus um die Auflagen rechtskräftig zu machen?
: mfg