Abgeschickt von Martin Marek am 20 August, 2013 um 06:19:53
Hallo,
wir haben ein Grundstück am Ende eines Hangs gekauft. Mein Nachbar liegt noch leicht am Hang und hat deshalb sein Grundstück aufgeschüttet. Sein Hang fällt über die Baugrenze in mein Grundstück ab (ca. 80cm), wir wollen jedoch die Natürliche Höhe des Grundstückes beibehalten.
Wer muss für das Abstützen des Grundstückes bezahlen?
MFG
Martin