Abgeschickt von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 08 August, 2013 um 19:19:07:
Antwort auf: dachüberstand grenzabstand von schulz am 08 August, 2013 um 09:11:45:
hallo schulz,
.....wann bleiben Dachüberstände bei der Bemessung der Abstandsflächen außer Betracht?
Dachüberstände bleiben bei der Bemessung der Abstandsflächen außer Betracht, wenn sie das Merkmal der Unterordnung aufweisen (§ 6 Abs. 6 Nr. 1 HBauO). Dies ist dann der Fall, wenn der Dachüberstand maximal 50 cm tief ist. Vorgehängte Regenrinnen können dabei unberücksichtigt bleiben.
Bei tieferen Dachüberständen gelten die Abstandsflächenregelungen der HBauO uneingeschränkt.