Abgeschickt von Martin.Schneider am 15 Juli, 2013 um 19:55:26
Hallo zusammen, wir bewohnen ein Doppelhaus an das 5 Jahre nach Einzug das zweite Doppelhaus durch einen Bauträger angebaut wurde. Welcher Schallschutz ist uns als Bewohner der Bestandsimmobilie durch den Bauträger geschuldet ? Sind die Mindestanforderungen gemäß DIN 4109 ausreichend ? Gruß Martin