Abgeschickt von Bauamt am 01 Juli, 2013 um 00:42:14:
Antwort auf: Wasserschaden durch undichten Bodendurchführung der Hauptwasserzuleitung (Wasserwerke) von Klausi am 30 Juni, 2013 um 10:49:07:
Bei den Summen die hier wohl im Raum stehen, würde ich ohne Anwalt überhaupt nichts machen.
Außerdem werden Sie Gutachter brauchen um den Schaden zu beziffern und den Verursacher gerichtsfest nachweisen zu können.
: Hi,
: bei meinem gerade entstehenden Neubau ist ein Wasserschaden im Keller entstanden. Meine Versorgungsleitungen kommen durch die Kellerbodenplatte ins Haus. Die Wasserwerke haben ihre Leitung nicht richtig abgedichtet.
: Durch diese Abdichtung ist mein Keller mit Wasser voll gelaufen. Unter dem Estrich und der Fußbodenheizung hat sich das Wasser über die komplette Bodenplatte verteilt und hat sich dann die Wände hochgezogen. Zum Glück ist noch nicht mehr als nur der Estrich im Keller.
: Wie sollte ich vorgehen um Schadenersatz von den Wasserwerken einzufordern? Was kann ich alles einfordern, Schadenersatz, Wertminderung vom Haus, Trocknung oder komplett Sanierung?
:
: MfG
: Klaus