Abgeschickt von Bauamt am 19 Juni, 2013 um 17:49:27:
Antwort auf: Auflagen zur Baugenehmigung von Udo am 19 Juni, 2013 um 13:30:18:
Wenn weder ein B-Plan, noch eine andere Satzung Vorschriften zur Farbgebung machen, dürfte die Auflage im Regelfall unzulässig sein.
Aber Achtung, wenn Sie die Baugenehmigung inkl. aller Auflagen bestandskräftig werden lassen, dann wäre die Auflage ungeachtet ihrer ursprünglichen Zulässigkeit wirksam und daher einzuhalten. Bestandskräftig wird eine Baugenehmigung, wenn die Rechtsmittelfrist verstreicht; die Rechtsbehelfsbelehrung am Ende der Genehmigung sollte hier beachtet werden.
: Darf die Gemeinde in der Baugenmigung eine Dachziegelfarbe vorgeben, obwohl im Bebauungsplan keine Vorgabe vermerkt ist. (nur Dachneigung)
: Die Altstadtsatzung der Gmeinde sieht eine Dachziegelfarbe vor, das neue Bauobjekt liegt jedoch außerhalb dieser Altstadtsatzung.(am Rand der Altstadt)