NRW Überdachung Terrasse Abstand zur Grenze Stützpfosten


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Abgeschickt von Peter am 18 Mai, 2013 um 08:00:03

Nordrhein-Westfalen / Rhein-Sieg-Kreis

Hallo, ich beabsichtige , meine Terasse ( 9 Meter breit , 4,05 Meter tief) zu überdachen (Holzbau mit Doppelstegplatten oder Glasplatten)
Nach einen Gespräch mit dem Bauamt und dem betroffenen Nachbar ist klar, das ist die 3 Meter zur Grenze einhalten muß (Baulast lehnt der Nachbar ab). Die unüberdachte Terrasse braucht lt. Fenster- und Lichrecht nur 2 m Abstand. Da der Abstand von unserem Haus zur Grenze 6,25 Meter betrifft, kann ich max. 3,25 tief überdachen. Bis 3 Meter und 20 m2 ist die Überdachung lt. Bauamt genehmigungsfrei, daher will ich auf die zusätzlich möglichen 0,25 m verzichten und 6,50 in die Breite gehen.

Frage : Darf ich die Stützpfosten an der Terrassengrenze ( 2,25 m zum Nachbarn) befestigen mit 3 Stück 4 m langen Querbalken zum Haus und die Überdachung darauf aber nur 3 m tief befestigen ?

Oder darf ich die Pfosten auch nur 3 Meter vom Haus befestigem da stehen sie aber dann mitten drin und ich muß unseren grossen Gartentisch näher ans Haus stellen.
Wenn die Stützpfeiler 4,05 m vom Haus entfernt sind (am Terrassenrand), die Überdachung aber nur 3 m, was zählt dann nach
Baurecht zur Abstandsmessung zur Grenze hin, die Überdachung oder wird das ganze als ein Bauwerk angesehen und ich habe dann durch die Stützpfeiler den Grenzabstand nicht mehr eingehalten.

Grüße

Peter



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