Abgeschickt von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 06 Mai, 2013 um 17:29:11:
Antwort auf: Rohbaufertigstellung von Bauinteressierter am 06 Mai, 2013 um 10:15:05:
hallo Bauinteressierter,
bei und in NRW gilt:
Geltungsdauer der Baugenehmigung
Die Baugenehmigung und die Teilbaugenehmigung erlöschen, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Zustellung mit der Ausführung des Bauvorhabens begonnen oder die Bauausführung länger als ein Jahr unterbrochen wurde. Auf schriftlichen Antrag kann die Frist jedoch jeweils bis zu einem Jahr verlängert werden