Abgeschickt von Bauamt am 27 April, 2013 um 10:41:31:
Antwort auf: Garagenabstand zur Grenze von Karl-Heinz am 27 April, 2013 um 08:30:29:
Abstandsflächenvorschriften sind den Landesbauordnungen der Bundesländer geregelt und bundesweit nicht einheitlich.
Für Bayern: siehe Art. 6 Abs. 9 BayBO
: Unter welchen Umständen könnte man eine Garage auf ca 50 cm an die Grundstücksgrenze heran bauen? Wer muß zustimmen oder gibt es keine Ausnahmen: Entweder auf Grundstücksgrenze oder 3m entfernt?
: Gruß, Karl-Heinz