Abgeschickt von Bolanger am 14 April, 2013 um 10:45:44:
Hallo,
nun muss ich aus eigenem Interesse eine Frage stellen.
Unsere Nachbarn habe eine Garage mit Flachdach direkt an der Grundstücksgrenze errichtet Die Garage ist 3 m hoch und hält auch von der Länge her alle Vorschriften zu Grenzgaragen ein. Nun hat der Nachbar aufgeständerte Solarpanels auf die Garage installiert und diese mit der hohen Seite direkt an unserer Grundstücksgrenze platziert. Der Schattenwurf auf unser Grundstück entspricht nun dem ener 4,5 m hohen Wand.
Wir selbst haben eine ähnliche Garage und haben letztes Jahr einen Solarbetrieb zur Nutzung mit Photovoltaik befragt. Dieser hat uns davon abgeraten, da die unserem Grundstück zugewandte Seite wegen Verschattung durch Bäume nicht sinnvoll nutzen können und es nicht zulässig wäre, die aufgeständerten Panels direkt an die Grenze zu stellen.
Weiss jemand, wie hier die Rechtslage ist? In NRW sind prinzipiell Solaranlagen bis 1,5 m Höhe zulässig, ich glaube aber mich zu erinnern, dass der damalige Installateur dies eingeschränkt hat, eben mit der Begründung der Verschattung des Nachbargrundstückes und ich glaube auch mich zu erinnern, dass es dazu schon Urteile gab.
Für Tipps bin ich stets dankbar.
Gruß,
Bolanger