Abgeschickt von Jenne am 13 April, 2013 um 16:41:04:
hallo,
ist das folgende Gartenhaus als Holzhaus In NRW genehmigungsfrei ?
Blockbohlenstärke: 28 mm - mit einfacher Nut- und Federverbindung
Blockbohlenaußenmaße: ca. 504 x 294 cm
Wandaußenmaße: ca. 484 x 274 cm
Vordach: ca. 90 cm
Seitenwandhöhe: ca. 194 cm
Firsthöhe: ca. 245 cm
Grundfläche: ca. 14,1 m²
Dachfläche ca. 20,0 m²
Ich habe zwar § 65 BauO NRW "Genehmigungsfreie Vorhaben" gefunden der lautet:
(1) Die Errichtung oder Änderung folgender baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen und Einrichtungen im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 bedarf keiner Baugenehmigung:
Gebäude bis zu 30 m³ Brutto-Rauminhalt
Aber wie berechnet sich dieser Brutto-Rauminhalt ?