Re: Dachterrasse GRZ??


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 12 April, 2013 um 00:37:24:

Antwort auf: Dachterrasse GRZ?? von Bauen NWA am 11 April, 2013 um 09:21:26:

hallo Bauen NWA,
eine etwas ungewöhnliche Mitteilung/Einschätzung Ihres Architekten!
Die Grundflächenzahl (BauNVO, § 19) gibt den Flächenanteil eines Baugrundstückes an, der (einmal!) überbaut werden darf; sie wird mit ein oder zwei Dezimalstellen angegeben, beispielsweise:
GRZ 0,3: 30 % der Grundstückfläche dürfen überbaut werden....
Sie haben die Fläche ja bereits einmal mit Ihrer Garage bebaut....
Die für Sie relevante Antwort = Abstandsflächen.... haben Sie ja bereits durch Dirk Baumeister erhalten!




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]