Abgeschickt von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 12 April, 2013 um 00:37:24:
Antwort auf: Dachterrasse GRZ?? von Bauen NWA am 11 April, 2013 um 09:21:26:
hallo Bauen NWA,
eine etwas ungewöhnliche Mitteilung/Einschätzung Ihres Architekten!
Die Grundflächenzahl (BauNVO, § 19) gibt den Flächenanteil eines Baugrundstückes an, der (einmal!) überbaut werden darf; sie wird mit ein oder zwei Dezimalstellen angegeben, beispielsweise:
GRZ 0,3: 30 % der Grundstückfläche dürfen überbaut werden....
Sie haben die Fläche ja bereits einmal mit Ihrer Garage bebaut....
Die für Sie relevante Antwort = Abstandsflächen.... haben Sie ja bereits durch Dirk Baumeister erhalten!