Abgeschickt von laroque am 02 Mai, 2005 um 11:21:22
Wir möchten auf unseren Stellplatz von unserer Doppelhaushälfte ( Dreieich/Hessen), welcher an eine ca. 3m breite Durchfahrt grenzt, die uns zu 1/6 mit gehört, einen Geräteschuppen stellen ( Höhe: 1,80m, Grundfläche ca. 4m² ). Der Stellplatz stände dann als solcher nicht mehr für uns zur Verfügung, geparkt wird das Auto auf der Strasse vor unserer Einfahrt. Benötigt man hierfür eine Baugenehmigung ?
Danke.