Re: Gartehaus mit Aufbau??


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Abgeschickt von Bolanger am 21 Maerz, 2013 um 15:53:35:

Antwort auf: Re: Gartehaus mit Aufbau?? von Bauamt am 21 Maerz, 2013 um 12:56:50:

Hallo,

ich würde vorher mit dem Nachbarn in Kontakt treten ;-)

: Die Rachtslage hängt von der hier anzuwenden Bauordnung Ihres Bundeslandes und ggf. von einem vorhandenen Bebauungsplan ab.

: Ohne Kentniss der Details kann man zumindest sagen, dass die Dachterrasse wegen dem Abstand von weniger als 3m zur Grenze problematisch und ggf. rechtswidrig sein dürfte.

: Sie sollten sich mit Ihren Bedenken an die zuständige Bauaudfsichtsbehörde wenden und dort einen Antrag auf Prüfung und ggf. bauaufsichtliches Einschreiten stellen.

: : Guten Tag,

: : ist es rechtlich in Ordnung, wenn mein Nachbar sein Gartenhaus, das keine 3m von der Grenze entfernt steht, auch nach oben hin bebaut und benutzt?
: : Das Haus ist ca 20-25qm groß. Es steht ca 2,5m entfernt zur Grenze, hat keine Baugenehmigung und auf seinem Dach entsteht gerade eine Art Terrasse mit Spiellatz für Kinder. Das Haus würde ich mir ja noch gefallen lassen, aber durch die Dachbenutzung wird mein ganzes Grundstück uneingeschränkt einsehbar. Darf es denn als Terrassenspielplatz genommen werden?
: : Danke für´s ANtworten





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