Abgeschickt von oberh am 04 Maerz, 2013 um 08:19:40
Antwort auf: Schlussrechnung/ sicherheitsbehalt von Christin am 26 Februar, 2013 um 17:24:00:
Hi!
Wozu dient der Sicherheitseinbehalt?
Der Fertigstellung oder der Gewährleistung?
Was bedeutet "nicht einverstanden"?
Bestehen Mängel? wurden diese form- und fristgerecht gerügt, zzgl. Nachfrist?
Welche Art Werkvertrag wurde geschlossen?
Nach BGB oder VOB?
Um welche Art Bürgschaft handelt es sich?
Steht dort: verpflichtet sich <<selbstschuldnerisch>> ?
Hier herrschen viel zu viele offene Fragen ...
Viele Grüße
Olaf