Abgeschickt von Bauamt am 02 Maerz, 2013 um 02:06:33:
Antwort auf: Bebauungsplan von hugo am 01 Maerz, 2013 um 23:31:29:
Wenn der Wertverlust eines Grundstückes zu Abwehrrechten des Eigentümers führen würde, könnte niemand in Deutschland mehr ein Haus bauen (von Straßen, Gewerbe- und Industriebetrieben usw. ganz zu schweigen ...).
Der Wert von Grundstücken unterliegt nicht der Eigentumsgarantie des Grundgesetzes und ist rechtlich nicht geschützt.
Damit ist aber noch nicht gesagt, dass die B-Planänderung Sie nicht in Ihren Rechten verletzt. Das wäre im Einzelfall zu prüfen.
Im Übrigen dürfte die Gemeinde die Änderung des B-Planes städtebaulich begründen und nicht etwa mit den finanziellen Interessen eines Grundstückseigentümers.
: Ist ein Bebauungsplan rechtsverbindlich, darf die Gemeinde zum alleinigen Vorteil eines Einzelnen Sondergenehmigungen erteilen, auch wenn damit ein anderes Grundstück im Wert gemindert wird?
: Ist die Gemeinde in ihrer Handlung so frei,dass sie jederzeit für einen einzelnen den Bebauungsplan außer Kraft setzen kann?