Abgeschickt von P. Lahm ;-) am 18 Februar, 2013 um 21:54:33:
Antwort auf: Re: Haustüre wird über Nacht abgeschlossen von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 12 Februar, 2013 um 22:04:24:
: Insoweit ist zunächst festzustellen, daß eine Bestimmung der Hausordnung,
: die die Bewohner zum Abschließen der Haustür verpflichtet,gem. § 134 BGB in Verbindung mit der bauordnungsrechtlichen Generalklausel unwirksam ist.
: Denn sie verpflichtet die Bewohner zu einem gesetzwidrigen, weil gegen die Brandschutzbestimmungen verstoßenden Verhalten.
Eine interessante These. Allerdings lässt sie sich für Mehrfamilienhäuser in Nordrhein-Westfalen wohl nicht durch die Bauaufsichtsbehörden decken: