Abgeschickt von oberh am 15 Februar, 2013 um 11:42:46
Antwort auf: Nebengebäude von Andreas am 12 Februar, 2013 um 17:28:26:
Hi Andreas!
Ich vermute einmal, dass das Gebäude für die Liegenschaftskarte "katastermäßig" eingemessen worden ist.
Dies ist Katasterrecht und vollkommen losgelöst vom Bauplanungs- und Bauordnungsrecht.
LG Olaf