Abgeschickt von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 23 Januar, 2013 um 14:55:06:
Antwort auf: Dämmung. von Schindjalova am 23 Januar, 2013 um 11:00:52:
hallo Schindjalova,
Sie, aber Achtung:
Der Nachbar hat -infolge des Abrisses des Hauses-eintretende nachteilige Auswirkungen auf das Mauerwerk Ihres Hauses zu verhindern. Diese Verpflichtung umfasse den Schutz des freigelegten Mauerwerks vor schädlichen Umwelteinflüssen in Gestalt des Eindringens von Feuchtigkeit.