Re: verjährung


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von ReiMa-Baudienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) am 08 Januar, 2013 um 16:23:47

Antwort auf: verjährung von jan am 04 Januar, 2013 um 14:40:47:

: Guten Tag,

: wir haben 2008 unser Haus Schlüsselfertig bauen lassen und sind nach Abnahme im März 2009 eingezogen. Nachdem noch kleinere Mängel zum Vorschein kamen, war unser letzter Kontakt diesbezüglich Mitte 2010, jedoch wurden noch nicht alle behoben.
:
: Meine Frage ist nun, da die letzte Rate noch offen ist, ob diese und wann diese verjährt bzw. ab wann die Frist gilt und was sie unterbricht oder verlängert.

: Vielen Dank für die Hilfe


Das kommt drauf an. Was steht denn im Abnahmeprotokoll? Haben Sie sich dort das Recht auf weitere Maßnahmen -für den Fall in dem die Mängel nicht beseitigt werden sollten- vorbehalten? Wie hoch ist denn die letzte Rate? Wie hoch sind die Kosten der Mangelbeseitigung? Haben Sie das Haus mit dem Grundstück zusammen gekauft oder haben Sie sich sich das Haus nur auf dem eigenen Grundstück bauen lassen? Welche VErtragsart (VOB oder BGB Vertrag?)?



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]