Abgeschickt von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 03 Januar, 2013 um 23:22:25:
Antwort auf: Berechnung mittlere Wandhöhe von Ink1972 am 03 Januar, 2013 um 15:28:39:
hallo Ink,
eine mittlere Wandhöhe kennen die Schwaben wohl nicht. Sparsam, wie für die Schwaben bekannt...ist nur der höchste Punkt der Geländeoberfläche massgeblich, siehe Ihre Bauordnung:
§ 6
Abstandsflächen in Sonderfällen
2.Garagen, Gewächshäuser und Gebäude ohne Aufenthaltsräume mit einer Wandhöhe bis 3 m und einer Wandfläche bis 25
Für die Ermittlung der Wandhöhe nach Satz 1 Nr. 2 ist der höchste Punkt der Geländeoberfläche zugrunde zu legen. Die Grenzbebauung im Falle des Satzes 1 Nr. 1 und 2 darf entlang den einzelnen Nachbargrenzen 9 m und insgesamt 15 m nicht überschreiten.