Abgeschickt von Bauamt am 09 Dezember, 2012 um 01:03:12:
Antwort auf: Re: Mauer wie hoch von ReiMa-Baudienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) am 08 Dezember, 2012 um 19:28:05:
... oder die jeweilige Landesbauordnung.
In Bayern sind Einfriedungen bis zu 2 m Höhe an der Grenze zulässig (Art. 6 BayBO).
Im Übrigen ist Ihre Fragestellung falsch. Genehmigungsfreiheit hat nicht mit der Zulässigkeit einer baulichen Anlage zu tun !
Eine Mauer kann z.B. durchaus genehmigungsfrei und dennoch unzulässig sein.
: : Hallo
: : Bitte um Hilfe.
: : Wir wollen eine Mauer bauen, direkt an der Nachbarsgrenze. Der Nachbar sagt heute ja und morgen nein. Er steht nicht zum vereinbarten Wort.
: : Wie hoch darf die Mauer an der Grenz maximal sein, wenn diese genehmigungsfrei sein soll ?
: : Wie sind da die Gesetze ?
: : Die Mauer soll aus gemauerten Steinen sein, und oben drauf ein durchsichtiger Metallzaun.
: : bitte um Mithilfe.
: : Danke
: Schauen Sie ins Nachbarrechtsgesetz Ihres Bundeslandes, dort werden Sie fündig!
: Mit freundlichen Grüßen
: Markus Reinartz