Abgeschickt von Frank am 29 November, 2012 um 20:00:34
Antwort auf: Re: Terrassendach von Bauamt am 29 November, 2012 um 00:44:14:
: Sächsische Bauordnung
Mir geht es um ein Terrassendach welches später eventuell auch als Wintergarten erweitert werden kann.
§63 Abs. 11g von welchem Gesetz ?
:
: : Ist eine Baugenehmigung für ein 18 m² Terrassendach notwendig. §63a Abs. 11g sind Wintergärten bis 30m² Genehmigungsfrei.