Abgeschickt von Martin Kickhöfen am 28 November, 2012 um 09:36:49
Frage zu Abstandsflächen:
Wenn Garagen mit 9m+6m auf die Nachbargrenzen gebaut werden, ist die Regelung nach §6(1)und (2) klar: maximale Länge 9m, maximale Wandhöhe 3m und maximale Wandfläche 25m². Wenn abgerückt wird, mindestens 50cm.
Ebenso klar ist, wenn das Gebäude (hier eben Garage) auf den Mindestgrenzabstand von 2,5m gestellt wird: Maimale Wandhöhe 6,25m bei Abstand x 0,4
Was aber gilt dazwischen? Ist eine lineare Zunahme der Wandhöhe zulässig oder gelten die 3m Wandhöhe und die 25m² Wandfläche bis zu einem Abstand von 2,49m?