Abgeschickt von chr am 26 Oktober, 2012 um 13:42:38
Hallo,
auf ein Grundstück (in Nürnberg/Bayern) wird ein EFH gebaut mit 2 Vollgeschossen und einem Spitztboden. Der örtliche qualifizierte Bebauungsplan sieht eine Bebauung mit 2 Vollgeschossen vor (römische II im Bebauungsplan).
Frage 1: Darf dann der Spitzboden zu Wohnzwecken ausgebaut werden und Frage 2: Darf an diesen Spitzboden über die gesamte Giebelseite auch noch ein Balkon errichtet werden?
Viele Grüße!