Abgeschickt von Matze am 16 Oktober, 2012 um 19:39:32
Antwort auf: Re: brauch ich einen Plan für meinen Balkon? von Bauamt am 16 Oktober, 2012 um 19:06:57:
: ich komme aus Bayern habe da was gehört das man bis 75 m³ umbauten raum frei ist und 30 m² überdachungen auch
: Ihre anagben reichen nicht aus, um eine rechtliche Einschätzung abzugeben.
: Die Errichtung eines Balkones ist grundsätzlich baugenehmigungspflichtig. Ob es hier ausnahmsweise anders ist, hängt von den Regelungen ihrer Landesbauordnnung ab.
: Üblicherweise kann die Beseitigung baulicher Anlagen nur dann gefordert werden, wenn die Erteilung einer (nachträglichen) Baugenehmigung ausgeschlossen ist. Ob das so ist, kann hier ohne Detailkentnisse Ihres Vorhabens niemand prüfen.
: Ansonsten schreibt Ihnen doch das Landratsamt was Sie machen sollen ...
: : Hallo zusammen
: : Habe einen Balkon gebaut 4,5m x2,9m und 5m hoch.
: : jetzt ist ein brief vom LRA gekommen ich möchte doch bitte den Bau abreißen
: : ich dachte ich brauche keinen Plan
: : wer kann mir sagen was ich machen soll
: : und brauch ich einen Plan
: : gruß
: : Matze