Abgeschickt von Bolanger am 15 Oktober, 2012 um 16:05:01:
Antwort auf: Außendämmung durch Nachbarn auf unserem Grundstück von Stanze11 am 15 Oktober, 2012 um 09:46:41:
Hallo,
Ihr Nachbar ist Ihr Ansprechpartner. Ob er Ihre (gerechfertigten) Ansprüche dann aus eigener Tasche bezahlt, seine Versicherung dafür aufkommt oder ob er das an die Handwerker weitergibt, ist seine Sache und nicht Ihre.
Absichern sollten Sie sich schon, aber dazu halte ich einen Vertrag für übertrieben. Machen Sie eine Bestandsaufnahme vom derzeit fehlerfreien Zustand, damit Sie sbei späteren Mängeln beweisen können, dass diese durch das Eingreifen Ihres Nachbarn entstanden sind.
Gruß,
Bolanger
: Sehr geehrte Damen und Heren
: Unser Nachbar saniert gerade sein Haus. Es handelt sich um eine Doppelhaushälfte aus dem Jahr 1912.
: Die an uns grenzende Hausseite ist im Erdgeschossbereich unsere geschlossene Hofeinfahrt, sein Hausdach ist etwas höher als das unsrige.
: Die Hofdämmung nimmt uns Platz weg, ist aber in Ordnung für uns. Bei der Dämmung seines Dachgiebels müssen von unserem Dach Ziegel abgenommen werden, da seine Dämmung dann über unser bisheriges Dach reichen wird.
: Jetzt fragen wir uns: Wenn die Bauarbeiter (z.B. Dachdecker) Fehler begehen und z.B. unsere Dachdämmung feucht wird und schimmelt, an wen wenden wir uns dann?
: Ist der Nachbar verantwortlich für Mängel auf unserer Grundstücksseite oder die von ihm beauftragte Firma?
: Muss er die Kosten für die Mängel tragen und sie dann bei der von ihm beauftragten Firma anfordern oder müssten wir das direkt mit der Firma machen?
: Sollten wir uns rechtlich absichern, z.B. mit einem Vertrag?
: Wie müsste der aussehen und muss das notariell beglaubig sein?
: Vielen dank vorab für Ihre Hilfe.