Abgeschickt von L.T. am 02 Oktober, 2012 um 13:36:29:
Antwort auf: Carports von jaqueline am 02 Oktober, 2012 um 12:18:03:
§ 61
§ 61 SächsBO lautet:
Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen
(1) Verfahrensfrei sind
1.folgende Gebäude:
a)eingeschossige Gebäude mit einer Brutto-Grundfläche bis zu 10 m², außer im Außenbereich,
b)Garagen einschließlich überdachter Stellplätze mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Brutto-Grundfläche bis zu 50 m² je Grundstück, außer im Außenbereich,.................
Einzelne Carports und Garagen sind also in Sachsen genehmigungs- und anzeigefrei sofern Sie die obigen Voraussetzungen erfüllen und den sonstigen öffentlich-rechtlichen Bestimmungen entsprechen d.h. dort bauplanungsrechtlich zulässig sind und Abstände einhalten etc !
Ihr dortiges Bauamt hilft Ihnen bei der geplanten Carportanlage kostenlos weiter.
: Brauche ich in Sachsen eine Genehmigung, wenn ich auf meinem Privatgrundstück 4 Carports errichten will???
: Diese Carports sollen an verschiedenen Stellen stehen und nicht miteinander verbunden sein!
: Bitte um brauchbare Informationen!