Abgeschickt von Lars Frötschner am 02 Oktober, 2012 um 01:59:29
Darf in Bayern eine Wohnung in einem neu errichteten Gebäude ohne Keller bzw Abstellraum vermietet werden? Hab in den Gesetzen leider nichts dazu gefunden.
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Text: : Darf in Bayern eine Wohnung in einem neu errichteten Gebäude ohne Keller bzw Abstellraum vermietet werden? Hab in den Gesetzen leider nichts dazu gefunden.
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